Lawyers for Future aus einer Demo

WER WIR SIND.

Bei den Lawyers for Future haben wir uns als Jurist:innen zusammengeschlossen, um uns parteiunabhängig und überinstitutionell für den Klimaschutz zu engagieren. Wir kommen aus unterschiedlichen Berufsgruppen und Ausbildungsstufen und sind in verschiedensten juristischen Tätigkeitsfeldern aktiv. Was uns eint, ist die Sorge um unseren Planeten und der Wunsch, der Klimakrise in unserem juristischem Wirkkreis etwas entgegenzusetzen und das Recht klimafreundlich zu gestalten.

Für ein zukunftsfähiges Recht.

Im Rahmen der Bewältigung des Klimawandels kommt dem Recht eine bedeutende Funktion zu.

Der Staat ist rechtlich verpflichtet, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2° C, möglichst auf 1,5° C zu begrenzen. Art. 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, „in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung” zu schützen. Dazu zählt auch der Schutz vor dem Klimawandel. Die rechtliche Pflicht, das Klima zu schützen, folgt damit nicht nur aus dem Pariser Abkommen und dem Bundes-Klimaschutzgesetz, sondern auch aus dem Grundgesetz. Wir, die Lawyers for Future, sind davon überzeugt, dass es zur Einhaltung dieser Verpflichtung weitreichender Veränderungen in der Rechtsetzung, -anwendung und -durchsetzung bedarf.

Und die Zeit drängt! Wir appellieren daher an die Entscheidungsträger:innen von Bund und Ländern, folgende Maßnahmen umgehend zu ergreifen:

Verabschiedung von Klimaschutzgesetzen, die ihren Namen verdienen. 

Die derzeitigen Reduktionsziele sind nicht ausreichend, um das 1.5°C-Ziel zu erreichen. Die Reduktionsziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) entsprechen nicht dem, was Deutschland als gerechten Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten müsste.

Rechtliche Umsetzung effektiver Klimaschutzmaßnahmen.

Die – von uns als unzureichend erachteten – Reduktionsziele werden mit den derzeit geplanten Maßnahmen nicht einmal erreicht. Wir fordern daher die sofortige rechtliche Umsetzung des Kohleausstiegs sowie aller anderen Gesetzesvorhaben, die zur Erreichung der Pariser Klimaziele erforderlich sind. Dazu gehören auch der Abbau von klimaschädlichen Subventionen und von gesetzlichen Regelungen, die der Transformation zur Klimagerechtigkeit bisher noch entgegenstehen, sowie die Einführung eines Klimachecks für alle neuen Gesetzesentwürfe.

Konsequente Einbeziehung des Klimaschutzes in jegliches Handeln von Verwaltung und Rechtsprechung.

Auch das geltende Recht bietet bereits mehr Spielraum und Anhaltspunkte für klimagerechtes staatliches Handeln, das noch unzureichend genutzt wird. Die Bedeutung des Klimaschutzes und die Dringlichkeit einer Umsteuerung können und müssen sich auf dieser Grundlage in behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen widerspiegeln. Anstatt den Status quo für umwelt- und klimaschädliche Tätigkeiten zu zementieren, muss das Verwaltungshandeln am Klimaschutz ausgerichtet sein und das klimaschutzrechtliche Berücksichtigungsgebot des § 13 Abs. 1 S. 1 KSG Eingang in die tägliche Behördenpraxis finden. Rechtsprechung kann dabei einen entscheidenden Beitrag zur Abbildung der veränderten Herausforderungen im geltenden Recht leisten.

Effektiver Klimaschutz darf nicht zulasten sozialer Gerechtigkeit oder der Bewahrung und Wiederherstellung von Biodiversität gehen. Maßnahmen für den Klimaschutz müssen deshalb so gestaltet werden, dass sie gleichermaßen soziale Gerechtigkeit fördern, soziale Ungerechtigkeiten vermeiden bzw. beseitigen und den Zielen des Artenschutzes und des Erhalts der ökologischen Vielfalt gerecht werden.

Die Klimakrise hat Auswirkungen auf alle Bereiche des Lebens und wird auch das Rechtssystem grundlegend verändern. Dies zeigt sich bereits heute an der steigenden Zahl gerichtlicher Verfahren, die mit dem Klimawandel in Verbindung stehen. Ausdrücklich sehen wir die Gerichte als einen von vielen geeigneten Orten, an dem die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Klimawandel stattfinden muss. Die juristische Ausbildung muss diesen Aspekt zukünftig explizit mit einbeziehen, damit alle Akteure der Herausforderung für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen gerecht werden können.

Solidarität mit Fridays for Future.

In unserem Engagement für ein klimaverträgliches Rechtssystem erklären wir uns mit den Forderungen von Fridays for Future solidarisch. 

Insbesondere sind die Ziele des Pariser Klimaabkommens einzuhalten. Dies bedeutet u.a. für Deutschland: Die Treibhausgasneutralität (“Nettonull”) ist bis 2035 zu erreichen. Dies kann nur bei einem Kohleausstieg bis 2030 und einer Umstellung auf 100 % erneuerbare Energien bis 2035 erreicht werden. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass die Bedeutung der Fridays for Future auch im Recht anerkannt wird. Bislang wird der legitime Protest der Aktivist:innen von Fridays for Future durch das Recht, insbesondere das Schulrecht, mehr erschwert als gefördert.

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